Netzbetrieb

Mein Strom-Netzanschluss für das Hochspannungsnetz 110kV

Wir unterstützen Sie beim Stromanschluss ihrer Anlage bereits in der Planungsphase und arbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie günstigste Variante für die Netzebene 3 aus.

Ladeparks, Batteriespeicher, PV-Anlagen, Elektrolyseure sowie Kälte- und Wärmeanlagen mit einer Leistung ≥ 135kW sind als signifikante Netznutzer (SNN) definiert und müssen besondere Auflagen erfüllen. Diese stehen im Einklang mit SOGL (System Operation Guideline) sowie VDE-AR-N 4120. SNN-Anlagen tauschen über einen SNN-Schrank Daten mit dem Netzbetreiber aus. Details hierzu finden sich unter Technische Anforderungen SNN-Anlagen.

Nähere Informationen zum Netzzugangsprozess finden Sie auf dieser Seite.

Es wird darauf hingewiesen, dass das von der Vorarlberger Energienetze GmbH mit Sitz in Lindenberg betriebene Hochspannungsnetz an das österreichische Übertragungsnetz angebunden ist und sich somit in der Regelzone der Austrian Power Grid – APG befindet. In der Regelzone der APG gelten die Bilanzierungsregeln der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control.

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Prozessablauf Netzanschluss an Hochspannung

Zur Realisierung eines Netzanschlusses sind folgende Schritte maßgeblich und werden in der veröffentlichten Reihenfolge abgehandelt.

  • Anschlussanfrage: Kunde sendet folgende Dokumente via E-Mail an: info@vorarlbergnetz.de
    • E1 – Antragstellung für Netzanschlüsse (Hochspannung)
    • Detaillierter Lageplan mit eingezeichneten Betriebsmitteln und Flurstücksnummer der anzuschließenden Anlage
    • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
    • Grundbuchauszug zum Nachweis des Grundstückseigentümers
    • E2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
    • E4 – Errichtungsplanung inklusive darin genannter Dokumente
    • E6 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Hochspannung
    • E11 – Einheitenzertifikat (bei Erzeugungsanlagen)
    • E12 – Komponentenzertifikat (bei Erzeugungsanlagen)
    • Für Batteriespeicher: Eigenerklärung, ob Speicher als grüner oder grauer Speicher betrieben wird.
    • Ernsthaftigkeitsnachweis durch Übermittlung zumindest eines der folgenden Dokumente:
      • Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 30 Abs.2 Bau GB
      • Positiver Bauvorbescheid gem. Art. 71 BayBO
      • Eingangsbestätigung des vollständigen Bauantrags gem. BayBO bzw. BauGB
      • Baugenehmigung gem. BayBO bzw. BauGB
      • Bestätigung einer baurechtlich genehmigungsfreien Anlage durch Gemeinde od. Landratsamt
         
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Nur Anfragen mit vollständigen Unterlagen werden durch den Netzbetreiber bearbeitet. Bekanntgabe des Netzanschlusspunktes sowie der aktuell verfügbaren Leistung am Netzanschlusspunkt, jedoch ohne Leistungsreservierung.
  • Kunde übermittelt folgende Dokumente:
    • E3 – Netzanschlussplanung: alle genannten Punkte sind positiv beantwortet.
    • Unter Berücksichtigung von E3 überarbeitete Dokumente, welche zur E4 Nachweiserbringung dienen.
    • Ernsthaftigkeitsnachweis durch Übermittlung des folgenden Dokumentes:
      • Eingangsbestätigung des vollständigen Bauantrags durch die zuständige Behörde
         
  • Netzbetreiber erstellt einen Netzzugangsvertrag
  • Unterzeichnung und Retournierung des Netzzugangsvertrags durch den Kunden
  • Elektrische Leistung wird durch Netzbetreiber zeitlich begrenzt reserviert gemäß Netzzugangsvertrag
  • Bestellung des SNN-Schranks durch den Kunden beim Netzbetreiber
  • Installation des SNN-Schranks durch den Kunden
  • Übermittlung der Nachweis-Dokumente durch den ausführenden Elektriker an info@vorarlbergnetz.de.
    Dies sind:
    • Fotodokumentation der Installationen
    • Wechselrichter-Report, Datenblatt der Energieerzeugungsanlage, Dokumentation des Entkupplungsschutzes, Netzanschlussmeldung
    • Dokumentation der vollständigen Funktionalität via Nachweisdokument für SNN-Anlagen zur Erlangung der vorübergehenden Betriebserlaubnis (VBE)
  • Für PV-Anlagen: Eigenerklärung laut §48 EEG durch den Kunden
  • Einbindung in das Leitsystem durch den Netzbetreiber
  • Erstprüfung des Fernzugriffs auf die SNN-Anlage durch den Netzbetreiber
  • Nach positiver Erstprüfung erfolgt Prüfung und Endabnahme durch den Netzbetreiber vor Ort
  • Bei positiver Endabnahme Erhalt einer vorübergehenden Betriebserlaubnis (12 Monate)
  • Für SNN-Anlagen erteilt Netzbetreiber eine dauerhafte Betriebserlaubnis nach vollständiger Umsetzung aller Technische Anforderungen SNN-Anlagen.

 

  • Reservierung der elektrischen Leistung ist durch Kunde einmalig verlängerbar. Dazu ist ein signifikanter Fortschritt in der Umsetzung des Projekts nachzuweisen.